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Neues Gesetz zur Stärkung der Väterrechte

18.07.2013

Das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters ist am 13. Juli 2013 in Kraft getreten. Bisher hatte der biologische Vater eines „Kuckuckskindes“ keine Möglichkeit, seine Vaterschaft gegen den Willen der Mutter feststellen zu lassen. Durch das neue Gesetz erhält der biologische Vater nun das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen den Willen der Mutter Umgang mit dem Kind und Auskunft zu erhalten. 

Quelle: Bundesministerium für Justiz; www.bmj.de

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