Versöhnungsversuch während des Trennungsjahres?
15.07.2013
Wenn sich ein Ehepaar trennt und dann im Verlauf des Trennungsjahres wieder versucht zusammenzuleben, so gilt dieser Versuch bis zu einer Obergrenze von 3 Monaten als Versöhnungsversuch, der den Lauf des Trennungsjahres nicht unterbricht. Wenn der Versöhnungsversuch aber länger andauert, geht das Gericht davon aus, dass sich das Paar noch nicht endgültig voneinander abgewandt hätte. Daher beginne die Laufzeit des Trennungsjahres danach erneut.
Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14. September 2009 (AZ: 6 WF 98/09)